Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass Websites auch von Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt genutzt werden können. Mit dem BFSG gelten seit Juni 2025 für viele Angebote gesetzliche Anforderungen.
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass eine Website so gestaltet ist, dass sie möglichst alle Menschen nutzen können, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dazu zählen etwa ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Sprache und eine saubere technische Struktur, die auch Screenreader auswerten können.
Der internationale Standard dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In Deutschland setzt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die europäische Richtlinie European Accessibility Act um. Es ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet viele Anbieter, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, darunter zahlreiche Onlineshops und Buchungssysteme im Verbraucherbereich.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Gewinn: Sie verbessert die Nutzbarkeit für alle, unterstützt die Suchmaschinenoptimierung und vergrößert die erreichbare Zielgruppe. Ob und in welchem Umfang das BFSG im Einzelfall gilt, sollte rechtlich geprüft werden. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.